Simovital - Seniorenhilfe -Team - Limbach-Oberfrohna
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Entlastungsbetrag - Pflegekassen finanziert - unsere Leistungen
Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Diesen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Entlastungsbetrag monatlich 125 €
Verhinderungspflege jährlich 1612 €
auch stundenweise Verhinderungspflege möglich
Kurzzeitpflege jährlich 1612 €
Pflegesachleistung
Kombinationsleistung
Anders als das Pflegegeld ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Das bedeutet, dass Sie das Geld nur für genehmigte Dienstleistungen verwenden dürfen. Den Leistungsnachweis für diese Dienstleistungen reichen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen ein.
- anerkannte Anbieter von niedrigschwelligen Entlastungsleistungen (nach Landesrecht anerkannt gemäß § 45 b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
- anerkannte Anbieter von niedrigschwelligen Entlastungs- u. Betreuungsleistungen (nach Landesrecht anerkannt gemäß § 45 a Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
- anerkannten und zugelassenen Nachbarschaftshelfern
- Ambulante Pflegedienste
Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis , die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegeleistungen sind finanzielle Leistungen der Pflegekasse für eine pflegebedürftige Person. Pflegebedürftig sind Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben.
Zu den Pflegeleistungen gehören das Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, die Pflegesachleistungen, Kombinationspflege, Kurzzeitpflege usw. Mit den Pflegeleistungen können Sie also die häusliche Pflege mitfinanzieren. Die Höhe der Pflegeleistungen ist abhängig vom Pflegegrad.
Als Pflegeperson sollten Sie Vollmachten haben, die Ihnen das Leben erleichtern. Häufig läuft ohne Vollmachten überhaupt nichts. Klären Sie ab, welche Vollmachten Sie haben bzw. benötigen:
- Gesundheits- und Pflegevollmacht
- Betreuungsvollmacht
- Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung
- Bankvollmacht
- Krankenkassen
- Pflegekassen
- Pflegestützpunkte
individuelle & kostenfreie Beratung
Wir kommen zu Ihnen nach Hause informieren und beraten Sie individuell und kostenfrei nach Ihren persönlichen Bedürfnissen
Beratung zur Antragstellung des Pflegegrades
Vorbereitung auf den Besuch des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
Individuelle Pflegeberatung
Pflegeberatung,
Pflege -Informationsabende
Begleitung und Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK
Entlastung von Eltern pflegebedürftiger Kinder
Entlastung der Eltern
Beratung und Unterstützung
gemeinsame Unternehmungen
Wir sind unterwegs für Sie...
Haushaltshilfe
Unterstützung zur Bewältigung des eigenen Haushalts
Individuell und nach Ihren Wünschen in „Hausfrauen Art“
Garten u. Haustiere
leichte Gartenarbeiten
Blumen gießen, Balkon
Haustiere füttern und versorgen
Begleitung & Fahrten zu wichtigen Terminen
Behörden, Ämter, Bank
Krankenkasse
Pflegekasse
Betreuungsangebote
gemeinsame Zeit & gemeinsam unterwegs
Spazieren gehen
sich unterhalten
Unterstützung demenziell Erkrankter
Schaffung einer Tagesstruktur
Gedächtnistraining
Entlastung der pflegenden Angehörigen
Training von Alltagskompetenzen
Biografie orientierte Begleitung
Unsere Kooperationspartner
Reha - Aktiv
umfangreiche & kompetente Beratung um Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel, sowie Bearbeitung & Lieferung
unabhängige Pflegeberatung
Frau Susanne Nowak
unabhängige Beratungsstelle nach §37.3 SGB XI
Lebenswertes ZuHause e.V.
Beratung & Beantragung verschiedener Födermittel bei Pflegebedürftigkeit