Wir sind ein zugelassener und zertifizierter Anbieter niederschwelliger Betreuungs- u. Entlastungsleistungen -
Angebote zur Unterstützung im Alltag i. S. d. § 45a SGB XI.
Pflegekassen finanziert !
gut betreut...
liebevoll umsorgt...
Pflegekassen finanziert...
Simovital Seniorenhilfe – wir möchten Sie entlasten und unterstützen durch Hauswirtschaft, Begleitung zu Terminen und gemeinsame Unternehmungen. Durch den Entlastungsbetrag der Pflegekasse.
Manche Senioren/innen können im Alter ihren Alltag nur noch schwer bzw. nicht mehr allein bewältigen. Der gesundheitliche Zustand hat sich verschlechtert, die alltäglichen Dinge bereiten zunehmend Schwierigkeiten. Viele sind auf die Unterstützung ihrer Familienangehörigen angewiesen.Was nun, es gibt keine Angehörigen in der Nähe bzw. es fehlt Ihnen an Zeit. Sie haben in ihren Leben viel geschafft, waren beruflich aktiv, gründeten eine Familie, zogen ihre Kinder groß und engagierten sich in Freizeit für ihre Mitmenschen.
Die meisten hilfebedürftigen Menschen möchten weiterhin in ihrer gewohnten Umfeld bleiben. Pflegende Angehörige werden oftmals auch als „Deutschlands größter Pflegedienst“ bezeichnet. Viele Pflegende leisten weit mehr. Sie arbeiten hart, haben kaum Freizeit, oft auch keine geregelten Arbeitszeiten. Und meist klappt es mit dem Urlaub auch nicht richtig.Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und ist oftmals sehr anstregend, kräfte- und zeitaufwendig.
Eine Überlastung ist quasi vorprogrammiert.
Holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung und Hilfe!
Wir können Sie unterstützen und begleiten, sowie Ihre pflegenden Angehörigen entlasten.
Dafür sind wir, Simovital Seniorenhilfe mit unseren Pflegekassen finanzierten Leistungen für Sie da.
gut betreut - liebevoll umsorgt - Pflegekassen finanziert
mit unseren individuellen Leistungsangebot:
- Hauswirtschaft / Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Begleitung & Fahrten zu Terminen
- (Ärzte, Apotheken, Behörden uvm.)
- Einkaufsservice
- Entlastungs- & Betreuungsleistungen
- ab Pflegegrad 1 – 125€
- stundenweise Verhinderungspflege
Simovital & Pflegeberatung
Sie möchten eine unabhängige, individuelle & kostenfreie Pflegeberatung ganz nach Ihren Bedürfnissen?
- Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
- Prüfung der Pflegebedürftigkeit
- Anträge rund um die Pflegeversicherung
- Hilfestellung bei Beantragung des Pflegegrades
- Unterstützung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Widersprüche gegen den Bescheid der Pflegekasse/ Einstufung Pflegegrad
- Beratung & Beantragung Pflegeleistungen / Hilfsmittel
- Beratung & Beantragung zu wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Unsere Leistungen
Hauswirtschaft
Entlastungsleistung
Gemeinsame Unternehmungen
Begleitung zu Terminen
Leistungen der Pflegekasse
Informationen zu Entlastungsleistungen Verhinderungspflege,Kurzzeitpflege weitere Leistungen
Mediathek
Informative Videos
Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Diesen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Entlastungsbetrag monatlich 125 €
Verhinderungspflege jährlich 1612 €
auch stundenweise Verhinderungspflege möglich
Kurzzeitpflege jährlich 1612 €
Pflegesachleistung
Kombinationsleistung
Anders als das Pflegegeld ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Das bedeutet, dass Sie das Geld nur für genehmigte Dienstleistungen verwenden dürfen. Den Leistungsnachweis für diese Dienstleistungen reichen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen ein.
- anerkannte Anbieter von niedrigschwelligen Entlastungsleistungen (nach Landesrecht anerkannt gemäß § 45 b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
- anerkannte Anbieter von niedrigschwelligen Entlastungs- u. Betreuungsleistungen (nach Landesrecht anerkannt gemäß § 45 a Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
- anerkannten und zugelassenen Nachbarschaftshelfern
- Ambulante Pflegedienste
Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis , die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegeleistungen sind finanzielle Leistungen der Pflegekasse für eine pflegebedürftige Person. Pflegebedürftig sind Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben.
Zu den Pflegeleistungen gehören das Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, die Pflegesachleistungen, Kombinationspflege, Kurzzeitpflege usw. Mit den Pflegeleistungen können Sie also die häusliche Pflege mitfinanzieren. Die Höhe der Pflegeleistungen ist abhängig vom Pflegegrad.
Als Pflegeperson sollten Sie Vollmachten haben, die Ihnen das Leben erleichtern. Häufig läuft ohne Vollmachten überhaupt nichts. Klären Sie ab, welche Vollmachten Sie haben bzw. benötigen:
- Gesundheits- und Pflegevollmacht
- Betreuungsvollmacht
- Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung
- Bankvollmacht
- Krankenkassen
- Pflegekassen
- Pflegestützpunkte
Urheberrecht & Copyright (c) 2020 by Simovital UG (haftungsbeschränkt) Alltags- u. Betreuungsdienst
Sie haben einen Pflegegrad..?
Nutzen Sie bereits den Entlastungsbetrag
Ihrer Pflegekasse…?
Wir entlasten, unterstützen und begleiten Sie und Ihre Angehörigen…
Zu Hause ist es am schönsten…
Wir können Sie unterstützen und begleiten.
Kooperationspartner
unabhängige Pflegeberatung
nach §37.3 SGB XI
Susanne Nowak
REHA - aktiv
Wir kümmern uns zusammen mit REHA – aktiv, um die schnelle Beantragung und Lieferung der von Ihnen benötigten Hilfsmittel aller Art. Sprechen Sie uns an 🙂
Physiotherapie
Petra Uhlig-Witzke & Petra Roeper
Dominique Krafczik
Mobile Friseurmeisterin
Wir organisieren Termine für Sie, gern auch als Hausbesuch. Sprechen Sie uns an 🙂
Unter dem Motto „EINFACH. HELFEN.“ unterstützen die Mitglieder des Vereins Betroffene bei der Förderung von barrierefreien Umbauten, wie zum Beispiel „Wanne zu Dusche“, „Türverbreiterungen“, „Schwellenlose Türdurchgänge“, Einbau eines Treppenliftes und vielem mehr.
Damit Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben können. Hier hilft der Verein, und zwar in einem Umfang, wie es ihn bisher aus einer Hand nicht gab.
Der gemeinnützige Verein fördert barrierefreie Umbauten, angefangen von der Planung über die Behörden- und Ämterkommunikation bis hin zur Begleitung der Durchführung des Umbaues durch einheimische Handwerksbetriebe.
Beratung und Planung, sowie Unterstützung bei der Durchführung!
Finanzierung überwiegend über nicht rückzahlbare Zuschüsse!
Wir beraten Sie gern bei Ihnen zu Hause.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Unser Motto „EINFACH. HELFEN.“ Für ein langes und selbstbestimmtes Leben in Ihrem eigenen „vier Wänden“.
Niederfährer Str.57
01662 Meißen
Tel. 03521 458551 oder 0176 56901176
mail@lebenswertes-zuhause.de
www.lebenswertes-zuhause.de