Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Diesen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Entlastungsbetrag monatlich 125 €
Verhinderungspflege jährlich 1612 €
auch stundenweise Verhinderungspflege möglich
Kurzzeitpflege jährlich 1612 €
Pflegesachleistung
Kombinationsleistung
Anders als das Pflegegeld ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Das bedeutet, dass Sie das Geld nur für genehmigte Dienstleistungen verwenden dürfen. Den Leistungsnachweis für diese Dienstleistungen reichen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen ein.
- anerkannte Anbieter von niedrigschwelligen Entlastungsleistungen (nach Landesrecht anerkannt gemäß § 45 b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
- anerkannte Anbieter von niedrigschwelligen Entlastungs- u. Betreuungsleistungen (nach Landesrecht anerkannt gemäß § 45 a Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
- anerkannten und zugelassenen Nachbarschaftshelfern
- Ambulante Pflegedienste
Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis , die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegeleistungen sind finanzielle Leistungen der Pflegekasse für eine pflegebedürftige Person. Pflegebedürftig sind Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben.
Zu den Pflegeleistungen gehören das Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, die Pflegesachleistungen, Kombinationspflege, Kurzzeitpflege usw. Mit den Pflegeleistungen können Sie also die häusliche Pflege mitfinanzieren. Die Höhe der Pflegeleistungen ist abhängig vom Pflegegrad.
Als Pflegeperson sollten Sie Vollmachten haben, die Ihnen das Leben erleichtern. Häufig läuft ohne Vollmachten überhaupt nichts. Klären Sie ab, welche Vollmachten Sie haben bzw. benötigen:
- Gesundheits- und Pflegevollmacht
- Betreuungsvollmacht
- Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung
- Bankvollmacht
- Krankenkassen
- Pflegekassen
- Pflegestützpunkte